VERBRAUCHERINFORMATION

Widerrufsbelehrung

Die folgenden Hinweise gelten nur für Verbraucher, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Bei reinen B2B-Verträgen besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

1. Dienstleistungen

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.

2. Waren / Teile

Bei einem Fernabsatzvertrag über Waren beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten haben. Bei mehreren Waren oder Teilsendungen können die gesetzlichen Sonderregeln zum Fristbeginn gelten.

Nach einem wirksamen Widerruf sind empfangene Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Das Widerrufsrecht kann bei bestimmten Waren gesetzlich ausgeschlossen sein, insbesondere bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3. Vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung

Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass DOMELLO bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.

4. Muster-Widerrufsformular

Hinweis: Für einen Auftrag, mit dem DOMELLO vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, sollte die ausdrückliche Aufforderung zum vorzeitigen Leistungsbeginn dokumentiert werden.