Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB betreffen die Dienstleistung von DOMELLO rund um Fahrzeugsuche und Kaufbegleitung. Sie machen DOMELLO nicht zum Verkäufer des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugs.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen DOMELLO, Inhaber Edgars Domello, und seinen Kunden über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Suche und Begleitung des Erwerbs von Kraftfahrzeugen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Leistungsumfang
Je nach vereinbartem Auftrag können insbesondere folgende Leistungen umfasst sein: Fahrzeugsuche und Vorauswahl, Kontaktaufnahme mit Verkäufern, Prüfung verfügbarer Fahrzeug- und Verkäuferinformationen, Besichtigung bzw. Fahrzeugprüfung im vereinbarten Umfang, Preisverhandlung, Unterstützung bei Unterlagen sowie Organisation oder Vermittlung einer Fahrzeugüberführung bzw. Lieferung.
Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn der Tätigkeit in der individuellen Vereinbarung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
3. Fahrzeugkauf
Der Kaufvertrag über das Fahrzeug wird grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fahrzeugverkäufer geschlossen. DOMELLO ist nicht Verkäufer des Fahrzeugs und übernimmt keine Verkäufergewährleistung für das Fahrzeug. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Fahrzeugverkäufer richten sich nach dem jeweiligen Kaufvertrag und dem darauf anwendbaren Recht.
4. Vertragsschluss und Kommunikation
Ein Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung von DOMELLO annimmt oder DOMELLO auf ausdrücklichen Kundenauftrag mit der vereinbarten Leistung beginnt. Vereinbarungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder Messenger, dokumentiert werden.
5. Vergütung und Fremdkosten
Die Vergütung für DOMELLO wird vor Vertragsschluss transparent als feste Vergütung oder nach einer klar benannten Berechnungsweise vereinbart. Kosten Dritter, etwa für Transport, externe Diagnose, behördliche Leistungen, Kennzeichen oder sonstige Zusatzleistungen, sind nur Bestandteil der DOMELLO-Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Fahrzeugprüfung
Eine Prüfung erfolgt im jeweils vereinbarten Umfang und nach den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Möglichkeiten. Sie ersetzt keine Zerlegung des Fahrzeugs und keine Herstellergarantie. Verdeckte, nur unter besonderen Bedingungen auftretende oder ohne weitergehende technische Untersuchung nicht erkennbare Mängel können trotz sorgfältiger Prüfung unentdeckt bleiben.
DOMELLO schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, nicht den Erfolg, ein vollkommen mangelfreies Fahrzeug zu finden.
7. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Suche und Abwicklung erforderlichen Informationen richtig und vollständig bereit, insbesondere Budget, gewünschte Fahrzeugdaten, Zahlungsbereitschaft und relevante Fristen. Kaufentscheidungen und die Freigabe des konkreten Fahrzeugs erfolgen durch den Kunden.
8. Lieferung / Transport
Soweit eine Lieferung durch einen externen Transportpartner erfolgt, kann der Transport entweder im Namen des Kunden vermittelt oder nach gesonderter Vereinbarung organisiert werden. Für die eigentliche Transportleistung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Transportunternehmens gelten.
9. Haftung
DOMELLO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit ein Verbraucher den Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließt und kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten finden Sie unter Widerruf.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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