VERTRAGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für die jeweils vereinbarten Leistungen von DOMELLO in den Bereichen Automotive, Fahrzeugbeschaffung, Teilebeschaffung und -lieferung sowie B2B-Digitalisierung und Prozessoptimierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen DOMELLO, Inhaber Edgars Domello, und seinen Kunden, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für zukünftige gleichartige Geschäftsbeziehungen, sofern sie wirksam einbezogen wurden.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche Beauftragung und Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit zustande. Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Fristen und gegebenenfalls anfallende Fremdkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

3. Fahrzeugbeschaffung und Kaufbegleitung

DOMELLO kann insbesondere die Fahrzeugsuche, Vorauswahl, Kommunikation mit Verkäufern, Besichtigung oder Prüfung im vereinbarten Umfang, Preisverhandlung, Unterstützung bei Dokumenten sowie die Organisation weiterer Leistungen übernehmen.

Der Kaufvertrag über das Fahrzeug wird grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fahrzeugverkäufer geschlossen. DOMELLO ist in diesem Fall nicht Verkäufer des Fahrzeugs und übernimmt keine Verkäufergewährleistung. Etwas anderes gilt nur, wenn DOMELLO im konkreten Angebot ausdrücklich selbst als Verkäufer auftritt.

4. Fahrzeugprüfung

Eine Fahrzeugprüfung erfolgt im vereinbarten Umfang und nach den zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Möglichkeiten. Sie ersetzt keine Zerlegung des Fahrzeugs, umfassende technische Diagnose oder Herstellergarantie.

Verdeckte oder ohne weitergehende Untersuchung nicht erkennbare Mängel können trotz sorgfältiger Prüfung unentdeckt bleiben. DOMELLO erbringt die jeweils vereinbarte Prüf- oder Unterstützungsleistung. Ein bestimmter Fahrzeugzustand wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Teilebeschaffung und -lieferung

Bei Ersatz- und Fahrzeugteilen kann DOMELLO je nach Auftrag als Vermittler, Beschaffer oder Verkäufer auftreten. Maßgeblich sind das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung und die Rechnung.

Bei einer Beschaffung anhand von VIN, Teilenummer oder anderen Kundendaten stellt der Kunde die für die Beschaffung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung. Lieferzeiten können insbesondere von Verfügbarkeit, Lieferanten und Transportdienstleistern abhängen. Ein Liefertermin ist verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.

6. B2B-Digitalisierung und Prozessoptimierung

DOMELLO bietet insbesondere Beratungs-, Analyse-, Einführungs-, Strukturierungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Fuhrpark, Werkstatt, Ersatzteillager, Wartung, Bestandsführung, Beschaffung und betriebliche Prozesse an. Art und Umfang der jeweiligen Leistungen werden individuell im Angebot oder Auftrag festgelegt.

Soweit Software, Plattformen oder Dienstleistungen anderer Anbieter eingesetzt werden, gelten für deren Produkte und Leistungen zusätzlich die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Kosteneinsparung oder ein bestimmtes Geschäftsergebnis ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Fahrzeugdaten, VINs und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben können zu einer entsprechenden Verschiebung der Durchführung oder zusätzlichem Aufwand führen.

8. Preise, Fremdkosten und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Fremdkosten, insbesondere für Transport, Diagnose, Prüfungen, Behörden, Kennzeichen, Softwarelizenzen oder Leistungen externer Anbieter, sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde. Die jeweilige Zahlungsfrist ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

9. Leistungen Dritter

DOMELLO kann im Rahmen eines Auftrags geeignete externe Dienstleister, Lieferanten, Verkäufer, Transportunternehmen, Prüfstellen, Softwareanbieter oder andere Unternehmen vermitteln oder deren Leistungen koordinieren.

Soweit zwischen dem Kunden und einem solchen Drittanbieter ein eigener Vertrag zustande kommt, handelt es sich um eine eigenständige Leistung dieses Anbieters.

10. Verbraucher / Widerruf

Soweit ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von DOMELLO Gerichtsstand.